Gastmitgliedschaft und Liegeplatz beantragen

Möchtest Du nur Mitglied werden, wenn auch ein Liegeplatz zur Verfügung gestellt werden wann, dann teile uns bitte hier mit

- ab wann Du den Liegeplatz gerne hättest
- Deine Bootsdaten (Typ, Länge über alles, Breite über alles, Tiefgang)
- Deine Personendaten (Name, Alter und Wohnort genügen für die Anfrage)
- Deine Telefonnummer für evtl. Rückfragen

Erhältst Du auf Deine Anfrage hin die Nachricht, dass wir Dir einen Liegeplatz anbieten können, kehre bitte hierher zurück. Unsere Zusage halten wir für drei Wochen aufrecht. Gehen die nachstehenden Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist ein, vergeben wir den Liegeplatz bei Bedarf anderweitig. Dafür bitten wir um Verständnis.

Wir benötigen von Dir folgende Unterlagen:

- Antrag auf Gastmitgliedschaft
- Antrag auf einen Liegeplatz
- SEPA-Lastschriftmandat
- Einwilligung Datenverarbeitung
- Nachweis einer Wassersporthaftpflichtversicherung

Die Unterlagen kannst Du uns per Post oder digital als PDF zusenden.

Erläuterung zur Gastmitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft bei der SJN beginnt grundsätzlich mit einer 2-jährigen Gastmitgliedschaft, die nach Ablauf der 2 Jahre automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung von einer Seite Bedarf.
Passt Du zu uns und wir zu Dir kannst Du die Vollmitgliedschaft beantragen, über die dann der Vorstand entscheidet. Hast Du einen Liegeplatz wird die Aufnahmegebühr von derzeit 750,00 € fällig. Hast Du keinen Liegeplatz stellen wir die Aufnahmegebühr zurück. Diese wird dann fällig, wenn Du mal einen Liegeplatz hast.
Als Mitglied mit Liegeplatz - unerheblich ob Gast- oder Vollmitglied - bist Du zur Teilnahme an den Arbeitsdiensten und zu einem Wochenenddienst pro Saison verpflichtet.  Genaueres erläutern wir gerne telefonisch oder persönlich.

 

Hinweis zur Haftpflichtversicherung:
Ohne Nachweis einer Haftpflichtversicherung erlauben wir die Nutzung unseres Hafens nicht.
Manche Versicherungsgesellschaften bieten den Einschluß des Risikos Motorboot oder auch Segelboot in die allgemeine Haftpflichtversicherung an. Bitte erkundige Dich genau welche Risiken ein solcher Einschluss abdeckt und ob auf eine gesonderte Wassersporthaftpflichtversicherung verzichtet werden kann. Letztendlich bist Du für Schäden haftbar. Wenn Deine Versicherung den Schaden nicht deckt, haftest Du mit Deinem Privatvermögen. Gewässer- und Umweltschäden gehen schnell mal in die Millionenhöhe.